Wir empfehlen folgende Mindestanforderungen an den Lightspeed Trader: Prozessor: 2,4 GHz oder höher (Dual Core oder besser) Arbeitsspeicher: 4 GB RAM Betriebssystem: Windows XP oder höher, OSX 10.6 (Snow Leopard) oder höher Auflösung: 1024 x 768 Festplatte: 300 MB freier Platz Kabelmodem oder DSL mit mindestens 5 MBit / s Downloadgeschwindigkeit und mindestens 1 MBit / s Uploadgeschwindigkeit Trading über Wi-Fi (WLAN) wird nicht empfohlen Um zu erhalten Prozessor: 2.4 GHz oder höher (Quadcore oder besser) Arbeitsspeicher: 4 GB RAM Betriebssystem: Windows 7 oder höher Kabelmodem oder DSL mit mindestens 10 MBit / s Downloadgeschwindigkeit und mindestens 1 MBit / s Upload Geschwindigkeit Lightspeed Gateway Unsere automatisierte Handelsplattform hat die folgenden Serveranforderungen: Prozessor: 2 Intel Xeon E5504, 1.86Ghz, 4M Cache, Turbo, HT, 800MHz Max Mem (oder schneller) Arbeitsspeicher: 8 GB RAM Festplatte: Mindestens 2 Festplatten Speicherkarten: Mindestens 2 Netzwerkschnittstellen Co-Location: Verfügbar im NASDAQ Data Center in Cataret, NJ Probieren Sie die demo17 CFR 242.301 - Anforderungen für alternative Handelssysteme. XA7 242.301 Anforderungen an alternative Handelssysteme. A) Geltungsbereich des Abschnitts. Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML Ein alternatives Handelssystem muss den Anforderungen des Absatzes (b) dieses Abschnitts entsprechen, es sei denn, dass ein solches alternatives Handelssystem (1) gemäß Abschnitt 6 des Gesetzes als Börse eingetragen ist (15 USC 78f) (I) ist als Broker-Dealer gemäß §§ 15 b) oder 15 c des Gesetzes (15 USC 78o b) und 78o-5 registriert, Oder eine Bank ist, und (ii) ihre Wertpapiergeschäfte auf folgende Instrumente beschränkt: (A) Staatliche Wertpapiere im Sinne von Abschnitt 3 (a) (42) des Gesetzes (15 USC 78c (a) (42)) (B) Rückkauf - und Reverse-Repurchase-Vereinbarungen, die ausschließlich Wertpapiere umfassen, die unter den Buchstaben a) (4) (ii) (A) dieses Abschnitts enthalten sind (C) Alle Put-, Call-, Straddle-, Options - oder Privilegien für eine staatliche Sicherheit (1) an einer oder mehreren nationalen Wertpapierbörsen gehandelt wird, oder (2) für die die Angebote durch ein automatisiertes Zerlegungssystem verbreitet werden, das von einer eingetragenen Wertpapiervereinigung betrieben wird, und (D) kommerziell Papier. (5) Ist von der Kommission ausgenommen, bedingt oder bedingungslos. Nach Anwendung durch ein solches alternatives Handelssystem. Von einem oder mehreren der Anforderungen von Absatz (b) dieses Abschnitts. Die Kommission gewährt diese Freistellung erst, nachdem sie festgestellt hat, dass eine solche Anordnung mit dem öffentlichen Interesse, dem Schutz der Anleger und der Beseitigung von Hindernissen und der Vollendung der Mechanismen eines nationalen Marktsystems vereinbar ist. B) Anforderungen. Jedes alternative Handelssystem, das dieser Regelung unterliegt, hat gemäß Absatz (a) dieses Absatzes die Anforderungen dieses Absatzes (b) zu erfüllen. (1) Broker-Händler-Registrierung. Das alternative Handelssystem hat sich gemäß § 15 des Gesetzes (15 U. S.C. 78o) als Makler anzumelden. I) Das alternative Handelssystem muss spätestens 20 Tage vor dem Beginn des Betriebs als alternatives Handelssystem einen ersten Tätigkeitsbericht über die Form ATS, xA7 249.637 dieses Kapitels gemäß den darin enthaltenen Anweisungen einreichen. Oder wenn das alternative Handelssystem bis zum 21. April 1999, spätestens am 11. Mai 1999, in Betrieb ist. (Ii) Das alternative Handelssystem reicht mindestens 20 Kalendertage vor der Durchführung einer wesentlichen Änderung an der Betrieb des alternativen Handelssystems. (Iii) Werden alle Informationen, die in dem gemäß Absatz (b) (2) (i) dieses Abschnitts eingereichten Tätigkeitsbericht enthalten sind, aus irgendwelchen Gründen ungenau und wurden der Kommission nicht als Änderungsantrag zum Formblatt ATS gemeldet Hat das Handelsystem eine Änderung auf dem Formular ATS vorzunehmen, die diese Informationen innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Ende jedes Kalenderquartiers, in dem das alternative Handelssystem tätig ist, korrigiert. Iv) Das alternative Handelssystem muss unverzüglich eine Änderung in Form von ATS-Korrekturinformationen vorlegen, die zuvor im Formular ATS berichtet wurde, nachdem festgestellt wurde, dass Informationen gemäß den Absätzen (b) (2) (i), (ii) oder (iii) dieses Abschnitts eingereicht wurden War ungenau, wenn abgelegt. (V) Das alternative Handelssystem muss unverzüglich einen Beendigungsbericht über das Formular ATS gemäß den darin enthaltenen Weisungen einreichen, wenn er nicht mehr als alternatives Handelssystem tätig wird. (Vi) Jede gemäß diesem Absatz (b) (2) eingereichte Mitteilung oder Änderung ist ein x201Creportx201D im Sinne der Abschnitte 11A, 17 (a), 18 (a) und 32 (a), (15 USC 78k - 1. 78q (a), 78r (a) und 78ff (a) sowie alle anderen anwendbaren Bestimmungen des Gesetzes. (Vii) Die in Absatz (b) (2) dieses Abschnitts vorgesehenen Berichte gelten als bei der Hauptverwaltung der Kommission in Washington, DC bei der Abteilung Market Market, Stop 10-2, eingereicht. Duplizierte Originale der in den Absätzen (b) (2) (i) bis (v) dieses Abschnitts vorgesehenen Berichte müssen mit einem Überwachungspersonal eingereicht werden, das als solche von einer Selbstregulierungsorganisation bezeichnet wird, die als Prüfstelle für den alternativen Handel bestimmt ist System nach xA7 240.17d-1 dieses Kapitels gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Kommission. Duplikate der gemäß Absatz (b) (9) dieses Abschnitts geforderten Berichte sind dem Überwachungspersonal dieser Selbstregulierungsbehörde auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Alle gemäß diesem Absatz (b) (2) und (b) (9) eingereichten Berichte gelten als vertraulich, wenn sie eingereicht werden. (3) Auftragsanzeige und Ausführungszugriff. (I) Ein alternatives Handelssystem muss den Anforderungen von Absatz (b) (3) (ii) dieses Abschnitts in Bezug auf jede NMS - Aktie, in der das alternative Handelssystem gilt, entsprechen Die vorangegangenen sechs Kalendermonate, hatten ein durchschnittliches tägliches Handelsvolumen von 5 Prozent oder mehr des aggregierten durchschnittlichen täglichen Aktienvolumens für diese NMS-Aktie, wie durch einen effektiven Transaktionsmeldungsplan berichtet. (Ii) Ein solches alternatives Handelssystem stellt einer nationalen Wertpapierbörse oder nationalen Wertpapiervereinigung die Preise und Größen der Aufträge zum höchsten Kaufpreis und den niedrigsten Verkaufspreis für diese NMS-Aktien zur Verfügung. Mehr als eine Person im alternativen Handelssystem angezeigt. Zur Aufnahme in die von der nationalen Wertpapierbörse oder nationalen Wertpapiervereinigung an die Verkäufer gemäß xA7 242.602 zur Verfügung gestellten Angebotsdaten. (Iii) In Bezug auf eine gemäß Absatz (b) (3) (ii) dieses Abschnitts angezeigte Bestellung muss ein alternatives Handelssystem jedem Broker-Händler, der Zugang zu der nationalen Wertpapierbörse oder der nationalen Wertpapiervereinigung hat, gewähren Bietet das alternative Handelssystem die Preise und Größen der angezeigten Aufträge gemäß Absatz (b) (3) (ii) dieses Abschnitts an, die Fähigkeit, eine Transaktion mit solchen Aufträgen zu bewirken, die: (A) der Fähigkeit dieses Brokers entspricht Um eine Transaktion mit anderen Aufträgen, die auf der Börse oder dem Verband angezeigt werden, zu bewirken, und (B) zu dem Preis des höchsten Kaufauftrags oder des niedrigeren Preisauftrages, der für den kleineren der kumulativen Grße der darin eingetragenen Preisaufträge angezeigt wird Preis. Oder die Größe der Ausführung, die von einem solchen Makler-Händler gesucht wird. (4) Gebühren. Das alternative Handelssystem erhebt keine Gebühren an Broker-Händler, die über eine nationale Wertpapierbörse oder einen nationalen Wertpapierverband auf das alternative Handelssystem zugreifen. Die mit dem gleichwertigen Zugang zum alternativen Handelssystem gemäß Absatz (b) (3) (iii) dieses Abschnitts unvereinbar ist. Darüber hinaus legt die nationale Wertpapierbörse oder die nationale Wertpapiervereinigung, für die ein alternatives Handelssystem die Preise und die Größenordnung der Aufträge gemäß den Absätzen (b) (3) (ii) und (b) (3) (iii) Regeln zur Sicherstellung der Übereinstimmung mit den Standards für den Zugang zu Angeboten, die an einer solchen nationalen Wertpapierbörse angezeigt werden, oder dem Markt, der von einer solchen nationalen Wertpapiervereinigung betrieben wird. So erhebt das alternative Handelssystem den Mitgliedern, die gegensätzlich sind, keine Gebühr, die nicht in der Weise offen gelegt wird, wie sie von einem durch diese Regeln festgelegten Standard eines gleichwertigen Zugangs verlangt wird oder unvereinbar ist. (I) Ein alternatives Handelssystem muss den Anforderungen von Absatz (b) (5) (ii) dieses Abschnitts entsprechen, wenn das alternative Handelssystem während mindestens vier der vorangegangenen sechs Kalendermonate: (A) Zu jeder NMS-Aktie. 5% oder mehr des durch ein effektives Transaktionsreporting gemeldeten durchschnittlichen Tagesvolumens in diesem Wertpapier (B) in Bezug auf eine Aktiensicherheit, die keine NMS-Aktie ist und für die Transaktionen einer Selbstregulierungsorganisation gemeldet werden. 5 Prozent oder mehr des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in diesem Wertpapier, wie es von der Selbstregulierungsorganisation berechnet wird, auf die solche Transaktionen berichtet werden (C) In Bezug auf städtische Wertpapiere sind es 5 Prozent oder mehr des durchschnittlichen täglichen Volumens, das in den Vereinigten Staaten gehandelt wird Oder (D) In Bezug auf Unternehmensanleihen, 5 Prozent oder mehr des durchschnittlichen Tagesvolumens in den Vereinigten Staaten gehandelt. (A) Festlegung schriftlicher Standards für die Gewährung des Zugangs zum Handel auf seinem System (B) Nicht unangemessen verboten oder beschränken Personen im Hinblick auf den Zugang zu Dienstleistungen, die durch ein solches alternatives Handelssystem angeboten werden, unter Anwendung der nach Absatz (b) Ii) (A) dieses Abschnitts in einer unlauteren oder diskriminierenden Weise (C) Erstellen und Aufbewahren von Aufzeichnungen über: (1) Alle Zugangsberechtigungen, einschließlich für alle Teilnehmer, die Gründe für die Erteilung eines solchen Zugangs und (2) alle Ablehnungen oder Einschränkungen Des Zugangs und der Gründe für jeden Antragsteller für die Verweigerung oder Beschränkung des Zugangs und (D) Melden Sie die für das Formular ATS-R (xA7 249.638 dieses Kapitels) erforderlichen Informationen über Zuschüsse, Verweigerungen und Einschränkungen des Zugangs. (Iii) Abweichend von Absatz (b) (5) (i) dieses Abschnitts ist ein alternatives Handelssystem nicht erforderlich, um die Anforderungen des Absatzes (b) (5) (ii) dieses Abschnitts zu erfüllen, wenn dieser alternative Handel stattfindet System: (B) Solche Kundenaufträge werden keiner anderen Person als den Mitarbeitern des alternativen Handelssystems angezeigt, und (C) Diese Aufträge werden zu einem Preis für diese Sicherheit durchgeführt, der durch einen effektiven Transaktionsberichtsplan verbreitet wird. Oder aus solchen Preisen abgeleitet. (6) Kapazität, Integrität und Sicherheit automatisierter Systeme. (I) Das alternative Handelssystem muss den Anforderungen von Absatz (b) (6) (ii) dieses Abschnitts entsprechen, wenn das alternative Handelssystem während mindestens vier der vorangegangenen sechs Kalendermonate a) Bis 20% oder mehr des in den Vereinigten Staaten gehandelten durchschnittlichen Tagesvolumens oder (B) In Bezug auf Unternehmensanleihen, 20% oder mehr des durchschnittlichen Tagesvolumens, das in den Vereinigten Staaten gehandelt wird. (Ii) Bei den Systemen, die Auftragseingang, Auftragsrouting, Auftragsausführung, Transaktionsberichterstattung und Handelsvergleichen unterstützen, muss das alternative Handelssystem: (A) angemessene aktuelle und zukünftige Kapazitätsvoranschläge erstellen (C) Entwicklung und Implementierung angemessener Verfahren zur Überprüfung und Aktualisierung ihrer Systementwicklungs - und Testmethoden (D) Überprüfen Sie die Sicherheitsanfälligkeit ihrer Systeme und Daten (E) Erstellung von angemessenen Notfallplänen und Katastrophenplänen (F) Auf einer jährlichen Basis eine unabhängige Überprüfung dieser Alternativen nach unabhängigen Prüfverfahren und - normen durchführen Um sicherzustellen, dass die Absätze (b) (6) (ii) (A) bis (E) dieses Abschnitts erfüllt sind und eine Überprüfung durch die obere Leitung eines Berichts durchgeführt wird, der die Empfehlungen und Schlussfolgerungen der unabhängigen Überprüfung enthält und (G) Informieren Sie das Personal der Kommission umgehend über Systemausfälle und wesentliche Änderungen des Systems. (Iii) Abweichend von Absatz (b) (6) (i) dieses Abschnitts ist ein alternatives Handelssystem nicht erforderlich, um die Anforderungen von Absatz (b) (6) (ii) dieses Abschnitts zu erfüllen, wenn dieser alternative Handel stattfindet System: (B) Solche Kundenaufträge werden keiner anderen Person als den Mitarbeitern des alternativen Handelssystems angezeigt, und (C) Diese Aufträge werden zu einem Preis für diese Sicherheit durchgeführt, der durch einen effektiven Transaktionsberichtsplan verbreitet wird. Oder aus solchen Preisen abgeleitet. (7) Untersuchungen, Untersuchungen und Untersuchungen. Das alternative Handelssystem gestattet die Prüfung und Inspektion seiner Räumlichkeiten, Systeme und Aufzeichnungen und arbeitet mit der Prüfung, Prüfung oder Untersuchung von Teilnehmern zusammen, ob diese Prüfung von der Kommission oder von einer Selbstregulierungsorganisation durchgeführt wird Ist ein solcher Teilnehmer Mitglied. (I) die in xA7 242.302 angegebenen Datensätze zu erstellen und zu halten und (ii) die in xA7 242.303 angegebenen Datensätze zu sichern. (I) die von dem Formular ATS-R (xA7 249.638 dieses Kapitels) benötigten Informationen innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Ende eines jeden Kalenderquartals, in dem der Markt nach dem Inkrafttreten dieses Abschnitts arbeitet, und (ii) Die von der Form ATS-R innerhalb von 10 Kalendertagen verlangt wird, nachdem ein alternatives Handelssystem nicht mehr funktioniert. (10) Verfahren zur Gewährleistung der vertraulichen Behandlung von Handelsinformationen. (I) Das alternative Handelssystem muss angemessene Schutzmaßnahmen und Verfahren festlegen, um die vertraulichen Handelsinformationen der Abonnenten zu schützen. Diese Schutzbestimmungen und Verfahren umfassen: (A) Beschränkung des Zugangs zu den vertraulichen Handelsinformationen der Abonnenten gegenüber den Mitarbeitern des alternativen Handelssystems, die das System betreiben oder für die Einhaltung dieser oder anderer anwendbarer Vorschriften verantwortlich sind (ii) der alternative Handel Das System erlässt und ergreift angemessene Überwachungsverfahren, um sicherzustellen, dass die gemäß Absatz (b) (10) (i) dieses Abschnitts festgelegten Schutzmaßnahmen und Verfahren eingehalten werden. (11). Das alternative Handelssystem darf in seinem Namen nicht das Wort x201Cexchange, x201D oder Ableitungen des Wortes x201Cexchange, x201D wie den Begriff x201Cstock market. x201D verwenden. Dies ist eine Liste der United States Code-Abschnitte, der Statuten im Großen, Public Laws und Presidential Dokumente, die für diesen CFR-Teil Regelungsbefugnis vorsehen. Es ist nicht garantiert, um genau zu sein oder up-to-date, obwohl wir aktualisieren die Datenbank wöchentlich. Weitere Beschränkungen der Genauigkeit sind auf der GPO-Website beschrieben. Code: Titel 15 - COMMERCE AND TRADE 17 CFR Teil 242 Die Securities and Exchange Commission (SEC oder Kommission) erlässt bestimmte Änderungen der Verordnung SBSRBerichte und Verbreitung von sicherheitsbasierten Swap-Informationen (Verordnung SBSR). Konkret heißt es, dass eine neue Regel 901 (a) (1) der Verordnung SBSR eine Plattform (dh eine nationale Wertpapierbörse oder eine sicherheitsorientierte Swapausführungseinrichtung (SB SEF), die bei der Kommission registriert oder von der Registrierung ausgenommen ist) erfordert, Basierten Swap, der auf einer solchen Plattform ausgeführt wird, die dem Clearing unterworfen wird. Die neue Regel 901 (a) (2) (i) der Verordnung SBSR verpflichtet eine registrierte Clearingstelle zur Meldung eines sicherheitsbezogenen Swaps, zu dem sie eine Gegenpartei ist. Die Kommission erlässt im Einklang mit den neu verabschiedeten Änderungen der Regel 901 (a) gewisse konforme Änderungen an anderen Bestimmungen der Verordnung SBSR und eine Änderung, die für die Bereitstellung des sicherheitsbasierten Swaps die Registrierung von registrierten sicherheitsbezogenen Swap-Datenrepositories (SDRs) erfordern würde Transaktionsdaten, die sie zur öffentlichen Verbreitung an die Nutzer der Informationen unentgeltlich benötigen. Die Kommission erlässt außerdem Änderungen an Regel 908 (a), um die Verordnung über die Regulierung von SBSRaposs und die Anforderungen an die öffentliche Verbreitung auf zusätzliche Arten von grenzüberschreitenden sicherheitsbasierten Swaps auszuweiten. Die Kommission bietet Leitlinien für die Anwendung der Verordnung SBSR auf Prime-Brokerage-Transaktionen und die Zuteilung von Clearing-Swaps an. Schließlich erlässt die Kommission einen neuen Konformitätsplan für die Teile der Verordnung SBSR, für die die Kommission bisher keine Einhaltungstermine festgelegt hat. 2016-07-27 vol. CFR-Teile 240 und 242 Die Securities and Exchange Commission (Kommission oder SEC) schlägt vor, die Regeln 600 und 606 der Regulation National Market System (Regulation NMS) zu ändern, Nach dem Securities Exchange Act von 1934 (Exchange Act), zusätzliche Angaben von Broker-Händler an Kunden über die Weiterleitung ihrer Aufträge erfordern. Insbesondere beabsichtigt die Kommission im Hinblick auf institutionelle Anordnungen, die Regel 606 der Verordnung NMS zu ändern, um zu verlangen, dass ein Broker-Händler auf Verlangen seines Kunden spezifische Angaben über das Routing und die Ausführung der institutionellen Bestellungen von customeraposs für den Vorgänger vorlegt Sechs Monate. Die Kommission schlägt außerdem vor, Regel 606 der Verordnung NMS zu ändern, um von einem Broker-Dealer zu verlangen, öffentlich zugängliche aggregierte Informationen in Bezug auf die Behandlung der institutionellen Bestellungen von customerapos für jedes Kalenderquartal zu machen. Was die Einzelhandelsaufträge anbelangt, so schlägt die Kommission vor, gezielte Verbesserungen der laufenden Orderrouting-Offenlegungen nach Regel 606 vorzuschlagen, indem sie verlangt, dass Limit-Order-Informationen in marktfähige und nicht marktfähige Kategorien unterteilt werden, die die Offenlegung des Netto-Gesamtbetrags einer Zahlung verlangen Die erhaltenen Transaktionsgebühren und Transaktionsrabatte, die von einem Broker-Dealer von bestimmten Veranstaltungsorten erhalten werden und die von Broker-Händlern aufgefordert werden, Zahlungsbedingungen für Auftragsabwicklung und Gewinnbeteiligung zu beschreiben Mit bestimmten Orten, die ihre Order-Routing-Entscheidungen beeinflussen können, und die Beseitigung der Anforderung, Retail Order Routing-Informationen durch Listing Markt aufzuteilen. Im Zusammenhang mit diesen neuen Anforderungen schlägt die Kommission die Änderung von Regel 600 der Verordnung NMS vor, um eine Reihe neu definierter Begriffe zu enthalten, die in den vorgeschlagenen Änderungen zu Regel 606 verwendet werden. Die Kommission schlägt außerdem vor, die Regeln 605 und 606 der Verordnung zu ändern NMS zu verlangen, dass die Aufträge zur Auftragsausführung und Auftragsverfolgung für einen Zeitraum von drei Jahren öffentlich zugänglich bleiben und entsprechende Änderungen an Regel 607 vornehmen. Schließlich schlägt die Kommission vor, die Regel 3a51-1 (a) des Börsengesetzes zu ändern Regel 13h-1 Buchstabe a Ziffer 5 der Verordnung 13D-G Artikel 105 Buchstabe b Ziffer 1 der Verordnung M Artikel 201 Buchstabe a und Artikel 204 Buchstabe g der SHO-Regeln 600 (b), 602 (a) 5), 607 (a) (1) und 611 (c) der Verordnung NMS und Regel 1000 der Verordnung SCI, um Querverweise infolge dieser vorgeschlagenen Richtlinie zu aktualisieren. 2015-12-30 Vol. Die Kommission (Securities and Exchange Commission) unterbreitet ihre Vorschriften über die Einhaltung von Vorschriften und Integrität (Regulation SCI) der Kommission im Rahmen der Verordnung (EG) Nr Securities Exchange Act von 1934 (Exchange Act) und entsprechende Änderungen der Verordnung ATS nach dem Börsengesetz, die für bestimmte Selbstregulierungsorganisationen (einschließlich registrierter Clearingstellen), alternativen Handelssystemen (ATS), Planprozessoren und freigestellten Clearingagenturen gelten ( Zusammen, SCI Einheiten). 2015-12-28 Vol. Die Securities and Exchange Commission schlägt vor, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Verordnung ATS gemäß dem Securities Exchange Act von 1934 (im Folgenden: Börsengesetz von 1934) zu ändern ( Exchange Act), die auf alternative Handelssysteme (ATS) anwendbar sind, die in NMS-Aktien (nachfolgend als "NMS Stock ATS" bezeichnet) tätig sind, einschließlich so genannter Dark Pools Formular ATS-N zur Bereitstellung von Informationen über den Broker-Händler, der die NMS-Aktie ATS (Broker-Dealer-Betreiber) und die Aktivitäten des Broker-Dealer-Betreibers und seiner Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit dem NMS Stock ATS betreibt und detaillierte Informationen über Die Form der ATS-N-Einreichungen auf der Internetseite der Commissionaposs-Internetseite zu veröffentlichen und jede NMS-Stock-ATS, die über eine Website verfügt, zu veröffentlichen Auf der NMS Stock ATSaposs Website einen direkten URL Hyperlink auf die Commissionaposs Website, die die erforderlichen Dokumente enthält. Drittens schlägt die Kommission vor, die Verordnung ATS zu ändern, um ein Verfahren für die Kommission zu ermitteln, um festzustellen, ob ein Unternehmen für die Befreiung von der Definition der Börse gemäß den Regelungen des Exchange Act Rule 3a1-1 (a) (2) in Bezug auf NMS - Bestände und Erklären eine NMS-Aktie ATSaposs Form ATS-N entweder wirksam oder, nach Bekanntmachung und Gelegenheit für die Anhörung, unwirksam. Viertens könnte die Kommission nach dem Vorschlag die Freistellung von der Definition des Austauschs nach Bekanntgabe und Anhörungsgelegenheit aussetzen, begrenzen oder widerrufen. Fünftens schlägt die Kommission vor, zu verlangen, dass ein ATSaposs Sicherungen und Verfahren zum Schutz der subcribersapos vertrauliche Handelsinformationen geschrieben werden. Die Kommission schlägt außerdem vor, konforme Änderungen an Regel ATS und Exchange Act Regel 3a1-1 (a) vorzunehmen. Darüber hinaus fordert die Kommission eine Stellungnahme dazu auf, unter anderem die Anforderungen an die Befreiung von der Definition der Börse gemäß Exchange Act Act 3a1-1 (a) für ATS, die Transaktionen mit anderen Wertpapieren als NMS-Aktien erleichtern, zu ändern. Schließlich fordert die Kommission auch eine Stellungnahme zu ihrer Prüfung der Änderung der Gesetzesvorschriften 600 und 606 zur Verbesserung der Transparenz bei der Behandlung und Weiterleitung institutioneller Kundenaufträge durch Maklerhändler. 2015-05-13 vol. 80 92 - Mittwoch, 13. Mai 201580 FR 27444 - Anwendung bestimmter Titel VII Anforderungen an Wertpapierbasierte Swapgeschäfte, die mit einem Nicht-U. S.- Personaposs-Geschäftstätigkeit, die von Personal organisiert, verhandelt oder ausgeübt wird, das sich in einer Niederlassung oder Niederlassung in den USA befindet oder in einer Niederlassung oder Niederlassung in einem US-Bundesstaat 17 CFR-Teile 240 und 242 Die Securities and Exchange Commission (SEC oder Kommission) veröffentlicht zur Stellungnahme Vorgeschlagenen Änderungen und einer neu vorgeschlagenen Regel für die Anwendung bestimmter Bestimmungen des Securities Exchange Act von 1934 (Exchange Act), die durch Titel B des Titels VII des Dodd-Frank Wall Street Reform und Verbraucherschutzgesetz (Dodd - Frank Act) bis hin zu grenzüberschreitenden sicherheitsbasierten Swap-Aktivitäten. Die Kommission schlägt Änderungen der Gesetzesnormen 3a71-3 und 3a71-5 vor, die die Anwendung der De-minimis-Ausnahme auf sicherheitsbezogene Swapgeschäfte betreffen, die im Zusammenhang mit einer nicht-US-amerikanischen Personaposs-Sicherheitstausch-Geschäftstätigkeit stehen, die vereinbart und ausgehandelt wird , Oder durch Personal dieser Person, die sich in einer Zweigniederlassung oder Niederlassung in den Niederlanden befindet, oder durch Personal eines Personapossagenten, der sich in einer Niederlassung oder Niederlassung in den USA befindet, durchgeführt wird. Darüber hinaus schlägt die Kommission die Gesetzesvorlage Nr. 3a71-3 (c) des Gesetzes über Wechselgesetze vor und schlägt vor, bestimmte Änderungen der Gesetzesnovelle 3a71-3 (a) zu ändern, um die Anwendbarkeit externer Geschäftsanforderungen auf das US - Basierten Swap-Händler. Die Kommission schlägt außerdem Änderungen der Verordnung SBSR vor, um die Anforderungen an die regulatorische Berichterstattung und die öffentliche Verbreitung auf Transaktionen anzuwenden, die von Mitarbeitern von Nicht-US-Personen arrangiert, ausgehandelt oder ausgeübt werden, oder Personal dieser nicht in den USA ansässigen Personen, die sich in (Einschließlich einer registrierten sicherheitsorientierten Swap-Ausfüh - rungseinrichtung) sowie bestimmte damit zusammenhängende Fragen, einschließlich des Erfordernisses von registrierten Broker-Händlern (einschließlich registrierter sicherheitsbasierter Swap-Ausführungseinrichtungen) bis zu den Transaktionen, die von einem oder von einem registrierten Broker - Bericht über bestimmte Transaktionen, die von oder durch den registrierten Broker-dealer durchgeführt werden. Systemanforderungen gt Ihre Computer-System-Liste RISIKO DES HANDELS IN VERBRAUCHTEN AUSLÄNDISCHEN AUSTAUSCHKONTRAKTEN: Service in Bezug auf Leveraged Devisenhandel wird von GMO-Z Forex HK Limited zur Verfügung gestellt. Das Verlustrisiko im Fremdwährungshandel kann erheblich sein. Sie können Verluste über Ihre ursprünglichen Margin Fonds hinausgehen. Die Platzierung bedingter Aufträge, wie z. B. quotstop-lossquot oder quotlimitquot-Aufträge, führt nicht zwangsläufig zu Verlusten auf die beabsichtigten Beträge. Marktbedingungen können es unmöglich machen, solche Aufträge auszuführen. Sie können kurzfristig angerufen werden, um zusätzliche Margin-Fonds einzahlen. Wenn die erforderlichen Mittel nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist zur Verfügung gestellt werden, kann Ihre Position liquidiert werden. Sie haften für ein daraus resultierendes Defizit in Ihrem Konto. Sie sollten daher sorgfältig prüfen, ob ein solches Trading im Hinblick auf Ihre eigenen Finanz - und Anlageziele geeignet ist. RISIKO DES HANDELS IM ÜBERGESCHLOSSENEN GOLD BULLION / SILVER-VERTRÄGE: Der Service im Zusammenhang mit Goldbarren / Silberhandel wird von GMO-Z Bullion HK Limited erbracht. Over-the-Counter Gold Bullion / Silber (quotBullionquot) Handel trägt ein hohes Maß an Risiko, und kann nicht für alle Anleger geeignet. Der hohe Grad der Hebelwirkung kann sowohl gegen Sie als auch für Sie arbeiten. Bullion wird nicht von der Wertpapier - und Futures-Kommission (quotiert von SFCquot) reguliert und deshalb unterliegt der Handel von Bullion nicht den Regeln oder Vorschriften, die von der SFC verkündet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundengelder. Vor der Entscheidung für den Handel Bullion sollten Sie sorgfältig überlegen Sie Ihre Anlageziele, Erfahrungsstand und Risiko Appetit. Die Möglichkeit besteht darin, dass Sie einen Verlust einiger oder aller Ihrer ursprünglichen Investitionen oder sogar noch mehr in extremen Umständen (wie Gapping zugrunde liegenden Märkten) zu erhalten und daher sollten Sie nicht investieren Geld, das Sie nicht leisten können, zu verlieren. Sie sollten sich bewusst sein, alle Risiken im Zusammenhang mit dem Handel Bullion, und suchen Beratung durch einen unabhängigen Finanzberater, wenn Sie benötigen. SAMMLUNG VON PERSÖNLICHEN INFORMATIONEN Verwendung von quotcookiesquot Ihr Besuch auf dieser Website kann für die Analyse über die Anzahl der Besucher der Website und allgemeine Nutzungsmuster aufgezeichnet werden. Einige dieser anonymen Informationen (d. H. Ihr Alter, Geschlecht und Interessen) werden durch die Verwendung von Cookies gesammelt werden. Cookies sind kleine Bits von Informationen, die automatisch auf einem Personen-Web-Browser in ihrem Computer gespeichert werden, die von dieser Website abgerufen werden können. 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